Neue Möglichkeit der elektronischen Beglaubigung
Neu: Elektronische Beglaubigung
Per 1. Januar 2020 ist im kantonalen Recht des Kantons St. Gallen ein Nachtrag zur Verordnung über die öffentliche Beurkundung und die Beglaubigung in Kraft getreten (genau Art. 18a und Art. 18b der Verordnung). Damit haben Urkundspersonen des Kantons St. Gallen neu die Möglichkeit, elektronisch die Echtheit von Unterschriften oder Kopien von Originaldokumenten zu beglaubigen. Die elektronisch beglaubigten Kopien haben dann die gleiche Rechtswirkung wie das Original.
Mit der elektronischen Ausfertigung entfällt nicht nur das Vervielfältigen der Urkunden, sondern die Urkunden können nun auch über den elektronischen Geschäftsverkehr mit Behörden, Revisionsstellen, Banken etc. ausgetauscht werden.
Damit Urkundspersonen des Kantons St. Gallen diese neue Dienstleistung anbieten können, müssen sie über die entsprechende technische Ausrüstung und das entsprechende Knowhow verfügen und im Schweizerischen Register der Urkundspersonen (UPReg) eintragen sein. Bei unseren Mitarbeitern, welche als Notare tätig sind, sind diese Voraussetzungen erfüllt, wodurch Swiss Law Solutions – als eine der ersten Kanzleien des Kantons St. Gallen – elektronische Beglaubigungen anbieten kann.
Ebenso erfüllt unsere Kanzlei die rechtlichen und technischen Voraussetzungen, um in den Handelsregistern der Schweiz Anmeldungen und Belege rasch und unkompliziert elektronisch einzureichen.